Dienstag, 28. April 2026

Förderung von Weiterbildung am Arbeitsmarkt

Die Agentur für Arbeit fördert die Weiterbildung am Arbeitsmarkt durch Einstiegsqualifizierung, berufliche Qualifizierung und Eingliederungszuschüsse. Zu den konkreten Fördermöglichkeiten, Voraussetzungen und dem Förderumfang berät der Arbeitgeber-Service.

Um Herausforderungen wie Strukturwandel, Digitalisierung und vor allem den Fachkräftemangel zu bewältigen, können Betriebe unter anderem Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall erhalten. Zusätzlich kann die berufliche Weiterbildung der Beschäftigten ganz oder teilweise gefördert werden, indem die Weiterbildungskosten übernommen werden.

 

Fördermöglichkeiten

Mit dem Qualifizierungschancengesetz fördert die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die Förderungen beinhalten die Kosten für die Weiterbildung selbst, die je nach Form der Weiterbildung u. Größe des Unternehmens ganz o. teilweise übernommen werden. Gleichzeitig besteht bei der ein oder anderen Förderung die Möglichkeit, eine Kompensation für den Arbeitsausfall zu erhalten. Weitere Informationen: Qualifizierungsoffensive - Flyer und Qualifizierungsberatung - Flyer

Ein Tool zur finanziellen Unterstützung von Neueinstellungen bei persönlichen Defiziten und Minderleistungen des neuen Mitarbeitenden, die eine zeitlich u. inhaltlich intensivere Einarbeitung erfordern. Weitere Informationen: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba033295.pdf

Mit dieser Förderung sollen Potenziale junger Menschen vor Ausbildungsbeginn gefördert werden. Sie gibt Unternehmen die Möglichkeit, potentielle Auszubildende kennen zu lernen. Diese Maßnahme wird auch finanziell von den Bundesagenturen oder Jobcentern unterstützt. Im Ausbildungskontext ist dies nur eines von vielen Unterstützungsmodellen für junge Menschen. Es gibt zum Beispiel die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB), eine Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) oder die Berufsausbildungsbeihilfe (BaB), eine finanzielle Unterstützung für Jugendliche, um ihren Lebensunterhalt zu sichern u.v.m.

 

Zu den konkreten Fördermöglichkeiten, Voraussetzungen und dem Förderumfang berät der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Wenden Sie sich gern jederzeit an den Arbeitgeber-Service über Ihre Beraterin/Ihren Berater der Agentur für Arbeit oder über Teriraoebvpu.neorvgtrore@neorvgfntraghe.qr.

Kontakt
Ina Grothof
Ina Grothof

Wirtschaftsförderin

Telefon
02181 21329-09